Albanien
Trotz Herausforderungen wie weit verbreiteter Armut und politischem Misstrauen verzeichnete
Albanien in den letzten Jahren ein stetiges Wirtschaftswachstum (rund 3% im Jahr 2024), das vom
Tourismus, steigenden Exporten und einer robusten Binnennachfrage getragen wird. Aussenpolitisch
liegt der Fokus seit 2022 auf den Beitrittsverhandlungen mit der Europäischen Union und der
Stärkung der regionalen Zusammenarbeit im westlichen Balkan.
Die Bevölkerungszahl Albaniens ist seit 2011 um 14,5% auf 2,4 Millionen gesunken –
ein Rückgang, der primär auf Auswanderung, niedrige Geburtenraten und eine alternde
Bevölkerung zurückzuführen ist. Ein grosser Teil der Bevölkerung ist von
sozialer Ausgrenzung bedroht. Haushalte mit Kindern sind mit einem Armutsrisiko von 23,9%
stärker betroffen als Haushalte ohne Kinder (11,3%). Die Kinderarmut liegt mit 26,5%
deutlich über der Armutsquote bei Erwachsenen (19,2%).
Die kürzlich verabschiedete Nationale Strategie für soziale Sicherung hat
diesbezüglich erste Verbesserungen bewirkt. Sie setzt Schwerpunkte auf
Bargeldunterstützung, Massnahmen zur Wiedereingliederung sowie den Ausbau sozialer
Unterstützungsdienste. Ziel ist es, die Bevölkerung wirksamer gegen wirtschaftliche
und soziale Krisen abzusichern. Gleichzeitig bestehen erhebliche Herausforderungen, insbesondere
in Form begrenzter öffentlicher Mittel und schwacher Überwachungs- und
Kontrollmechanismen.
Für Frauen und marginalisierte Gemeinschaften bestehen nach wie vor systembedingte
Hürden, die zu einer geringen Erwerbsbeteiligung führen, insbesondere in
ländlichen Gebieten. Die Roma-Gemeinschaft ist von weit verbreiteter Diskriminierung
betroffen, etwa im Bildungs- und Gesundheitswesen, im Arbeits- und Wohnungsmarkt und beim Zugang
zur Justiz.
Geschlechtsspezifische Gewalt stellt weiterhin ein gravierendes gesellschaftliches Problem dar:
Im Jahr 2024 wurden 5’445 Fälle von häuslicher Gewalt gemeldet; in 2’934
Fällen wurden Schutzanordnungen erlassen. Frauen und Mädchen machten rund 70% der
Betroffenen aus, sieben Personen starben in Folge von häuslicher Gewalt. Die
Kapazitäten der Schutzeinrichtungen sind begrenzt. Landesweit gibt es nur elf
Schutzhäuser, von denen fünf von NGOs betrieben werden, die lediglich minimale
staatliche Unterstützung erhalten.
In ihren aktuellen Berichten erkennen sowohl die Europäische Kommission als auch das
Expertengremium GREVIO gesetzgeberische Fortschritte an. Zugleich verweisen sie jedoch auf
erhebliche Defizite in der Strafverfolgung, unzureichende Rehabilitationsangebote für
Täter sowie lückenhafte Schutzmechanismen in ländlichen Gebieten. GREVIO
empfiehlt eine einheitlichere Gesetzesumsetzung, verbesserte interinstitutionelle Koordination,
den Ausbau verlässlicher Datenerhebungssysteme sowie eine nachhaltige Finanzierung
spezialisierter Dienste inbesondere von NGOs im Bereich der geschlechtsspezifischer Gewalt.