Bosnien-Herzegowina
Die politische Situation in Bosnien und Herzegowina (BiH) war auch 2024 von ethnischen Spaltungen
und institutioneller Instabilität geprägt. Das komplexe Staatsmodell, das im Rahmen
des Dayton-Friedensabkommens von 1995 etabliert wurde, teilt das Land in zwei autonome
Einheiten: die Föderation Bosnien und Herzegowina sowie die Republika Srpska. Jüngste
Sezessionsbestrebungen und die Missachtung staatlicher Institutionen durch die Führung der
Republika Srpska haben die politischen Spannungen weiter verschärft.
Die fragmentierte Verwaltungsstruktur wirkt sich negativ auf die soziale Sicherung der
Bevölkerung aus. Das System ist unzureichend entwickelt, uneinheitlich organisiert und
führt zu erheblichen regionalen Unterschieden bei Sozialleistungen. Besonders benachteiligt
sind vulnerable Gruppen wie Menschen mit Behinderungen, ältere Personen und Kinder. Die
Renten sind niedrig und geraten durch demografische Entwicklungen wie Alterung und Auswanderung
zusätzlich unter Druck.
Geschlechtsspezifische Gewalt stellt weiterhin ein gravierendes gesellschaftliches Problem dar.
2024 wurden zahlreiche Fälle häuslicher Gewalt gemeldet, bei denen Frauen und
Mädchen den Grossteil der Betroffenen ausmachten. Medienberichten zufolge wurden im
vergangenen Jahr elf Frauen getötet, was auf strukturelle Defizite beim Schutz vor
geschlechtsspezifischer Gewalt hinweist. Die Kapazitäten der Frauenhäuser sind
begrenzt, landesweit gibt es nur wenige Einrichtungen, von denen viele von NGOs mit minimaler
staatlicher Unterstützung betrieben werden.
Aktuelle Berichte würdigen gesetzliche Fortschritte, weisen aber auch auf Lücken in
der Strafverfolgung, begrenzte Rehabilitationsprogramme für Straftäter und
unzureichenden Schutz in ländlichen Gebieten hin. Die Empfehlungen fordern eine
einheitliche Umsetzung der Gesetze, eine verbesserte interinstiutionelle Koordinierung,
verbesserte Datensysteme, gezielte Unterstützung für gefährdete Gruppen sowie
eine langfristige Finanzierung spezialisierter Dienste – insbesondere von NGOs – als
zentrale Voraussetzung für wirksamen Gewaltschutz.
In der Politik sind Frauen weiterhin untervertreten, auch wenn ihre Präsenz in den letzten
Jahren gestiegen ist. Der Anteil der Bürgermeisterkandidatinnen stieg von 6,36% im Jahr
2008 auf 42% im Jahr 2024, bei den Stadtratskandidatinnen gab es eine Steigerung von 35,8 % auf
42%. Dennoch spiegelt sich diese Entwicklung bislang nur begrenzt in tatsächlichen
Wahlergebnissen wider: Der Anteil gewählter Bürgermeisterinnen erhöhte sich
lediglich von 2,85% auf 5,6%, jener der weiblichen Stadtratsmitglieder von 14,9% auf 23%. Dies
zeigt, dass es nach wie vor schwierig ist, mit Kandidaturen von Frauen tatsächliche
Wahlerfolge zu erzielen.